Service

Dies & Das für Ihr „Autofahrerleben“

Hier finden Sie jede Menge an Tipps, die Ihnen während Ihrer Führerscheinausbildung sicherlich nützlich sein werden. Aber auch wenn Sie bereits Besitzer eines Führerscheins sind, haben wir für Sie Interessantes zusammengestellt – wie etwa unsere informative Linksammlung.

Mobilität 50 +

Sie wollen einen Einkauf mit schweren Getränkekisten erledigen? Sie planen eine Urlaubsfahrt? Oder Sie wollen einfach Ihren Traum erfüllen, mit einem Motorrad durch die Landschaft zu cruisen?

Vielfach hatte man in jungen Jahren keine Zeit oder keine Möglichkeit den Führerschein zu machen. Doch jetzt sollten Sie die Gelegenheit nutzen! Denn mobil zu sein ist ein wichtiger Faktor für einen hohen Grad an Lebensqualität.

In der Fahrschule NONSTOP ist es uns ein besonderes Anliegen, auch so genannten „Senior-Schülern“ eine perfekte Fahrausbildung für alle Führerscheinklassen zu bieten. Unsere Fahrlehrer gehen einfühlsam auf Ihre Wünsche und Ihr Tempo ein. So werden Sie bald zum Profi im Straßenverkehr!

Wir freuen uns, Sie wieder mobil zu machen!

Probezeit

Alle Erstausstellungen des Führerscheins der Klassen A und B unterliegen einer Probezeit von 3 Jahren.
Ein schwerer Verstoß während dieser Zeit, führt zu einer Nachschulung und unter Umständen zu einer Verlängerung der Probezeit um 1 weiteres Jahr.

Schwere Verstöße sind:

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Überholen bei kundgemachten Überholverboten
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von „Halt“-Zeichen bei geregelten Kreuzungen
  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn
  • Mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit: mehr als 20km/h im Ortsgebiet, mehr als 40km/h auf Freilandstraßen
  • strafbare Handlungen nach §§ 80,81 oder 88 StGB
  • Alkoholgehalt des Blutes 0,1 Promille oder mehr
  • bzw. Alkoholgehalt der Atemluft 0,05 mg/l oder mehr
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung

Mehrphasen

Auch nach dem Erhalt des Führerscheines ist per Gesetz eine Weiterbildung für folgende Führerschein-Klassen verpflichtend:

Mehrphasenausbildung Klasse A:

Bei Ersterwerb einer A-Klasse müssen Sie innerhalb des 2. und 12. Monates ab Führerscheinausstellung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dieses wird von der Fahrschule organisiert.
Mindestens 2 Monate danach ist eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren.

Mehrphasenausbildung Klasse B:

Innerhalb der ersten 12 Monate nach Führerscheinausstellung sind vorgeschrieben:

  • 1.Perfektionsfahrt mit der Fahrschule (2. bis 4. Monat)
  • Fahrsicherheitstraining (3. bis 9. Monat, von Fahrschule organisiert)
  • 2.Perfektionsfahrt mit der Fahrschule (6. bis 12. Monat)

Mehrphasenausbildung L 17:

Nach Ausstellung des Führerscheines wird zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining (organisiert von der Fahrschule) und zwischen dem 6. und 12. Monat die 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule durchgeführt.

Auffrischungsfahrten

Sie sind schon länger nicht mehr mit dem Auto, einem Motorrad oder Lkw gefahren? Sie fühlen sich unwohl im Stadtverkehr und möchten Ihren Wissensstand auffrischen? Sie überlegen, ein Auto mit Automatikgetriebe zu kaufen, haben aber keine Erfahrung damit?

Dann sind Sie in der Fahrschule NONSTOP genau richtig! Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihr Fahrkönnen zur Stärkung der eigenen Sicherheit wieder aufzufrischen. Auch den „Wiedereinstieg“ in das Verkehrsgeschehen können Sie mit kompetenter Hilfe sprichwörtlich erfahren.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Links

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